Teilnahmebedingungen für das Hochkönig Fußballcamp 2026
1. Veranstalter
Sportverein Mühlbach am Hochkönig
ZVR-Zahl: 444833634
Mühlbach am Hochkönig 429
5505 Mühlbach am Hochkönig
Österreich
E-Mail: schweiger_s@hotmail.com
Telefon: +43 664 397 48 28
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am „Hochkönig Fußballcamp 2026“.
2. Veranstaltungsdaten
Veranstaltung: Hochkönig Fußballcamp 2026
Datum: 31. August bis 3. September 2026
Ort: Sportplatz Mühlbach am Hochkönig
offizielle Campzeit: täglich von 09:00 bis 15:30 Uhr
Ankunft: täglich zwischen 08:30 und 09:00 Uhr
Altersgruppe: 6 bis 15 Jahre
Campbeitrag: 180 Euro pro Kind
maximale Teilnehmerzahl: 40 Kinder
Anmeldeschluss: 1. August 2026
Vereinszugehörigkeit: nicht erforderlich
3. Anmeldung
- Die Anmeldung muss durch eine erziehungsberechtigte oder ausdrücklich zur Anmeldung berechtigte volljährige Person erfolgen.
- Alle Angaben im Anmeldeformular müssen vollständig und richtig sein.
- Der automatische Eingang des Onlineformulars gilt zunächst nur als Eingangsbestätigung.
- Ein Campplatz ist erst mit der ausdrücklichen Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter verbindlich reserviert.
- Erfolgt die Bezahlung des Campbeitrags per Überweisung, kann die endgültige Reservierung zusätzlich vom fristgerechten Zahlungseingang abhängig gemacht werden.
4. Campbeitrag und Zahlung
- Der Campbeitrag beträgt 180 Euro pro Kind.
- Bankverbindung, Zahlungsfrist und Verwendungszweck werden mit der Teilnahmebestätigung bekannt gegeben.
- Die Zahlung ist bei der Anmeldung zu leisten.
- Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, darf der Veranstalter nach einer angemessenen Erinnerung den Platz anderweitig vergeben.
- Bei einer späteren Einführung von Wix Payments werden die Zahlungsbedingungen entsprechend angepasst und aktualisiert.
5. Teilnehmerzahl und Warteliste
- Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Kinder begrenzt.
- Sind alle Campplätze vergeben, kann eine Warteliste geführt werden.
- Ein Eintrag auf der Warteliste stellt noch keine verbindliche Zusage für einen Campplatz dar.
- Wird ein Platz frei, werden Familien grundsätzlich in der festgelegten Reihenfolge der Warteliste kontaktiert.
- Der Veranstalter kann eine angemessene Frist zur Annahme des angebotenen Platzes setzen; wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Platz weitergegeben werden.
6. Teilnahmevoraussetzungen
- Das Kind muss grundsätzlich der angegebenen Altersgruppe (6 bis 15 Jahre) angehören.
- Eine Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht erforderlich.
- Das Kind muss grundsätzlich in der Lage sein, am sportlichen Campbetrieb teilzunehmen.
- Relevante gesundheitliche Besonderheiten (z. B. Allergien, chronische Erkrankungen, Einschränkungen) müssen vor Campbeginn bekannt gegeben werden.
- Änderungen des Gesundheitszustands, die für die Teilnahme wichtig sind, müssen unverzüglich gemeldet werden.
- Die Anmeldung ersetzt keine medizinische Beurteilung durch Ärztinnen oder Ärzte und keine ärztliche Beratung.
7. Einteilung der Trainingsgruppen
Die Einteilung der Trainingsgruppen erfolgt insbesondere nach:
- Alter
- Spielerfahrung
- Leistungsstand
- Gruppengröße
- organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe, einen bestimmten Trainer oder die gemeinsame Einteilung mit bestimmten Freunden.
Der Veranstalter kann die Gruppeneinteilung während des Camps anpassen, wenn dies aus sportlichen, organisatorischen oder pädagogischen Gründen sinnvoll ist.
8. Aufsichtspflicht
- Die Aufsicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine zuständige Betreuungsperson innerhalb der vorgesehenen Ankunftszeit.
- Die Aufsicht endet mit der Abholung des Kindes durch eine berechtigte Person spätesters am Ende der offiziellen Campzeit.
- Ein selbstständiges Verlassen des Camps ist nur zulässig, wenn zuvor eine eindeutige schriftliche Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person vorliegt und diese vom Veranstalter akzeptiert wurde.
9. Abholung
- Das Kind darf nur von den im Anmeldeformular angegebenen beziehungsweise ausdrücklich berechtigten Personen abgeholt werden.
- Änderungen bei den abholberechtigten Personen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
- Im Zweifel darf ein geeigneter Identitätsnachweis verlangt werden.
- Verspätungen bei der Abholung sind unverzüglich zu melden.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verspätungen kann der Veranstalter in Abstimmung mit den Eltern eine organisatorische Regelung treffen (z. B. gesonderte Abholvereinbarung). Eine pauschale Strafgebühr ist nicht vorgesehen, solange eine solche nicht ausdrücklich beschlossen und kommuniziert wurde.
10. Gesundheit, Allergien und Medikamente
- Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte müssen alle für die sichere Betreuung relevanten Gesundheitsangaben vollständig und wahrheitsgemäß machen.
- Persönliche Medikamente des Kindes müssen
– eindeutig mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet sein,
– nach Möglichkeit in der Originalverpackung übergeben werden,
– von einer verständlichen schriftlichen Anleitung (Dosierung, Einnahmezeit, besondere Hinweise) begleitet werden,
– persönlich an eine verantwortliche Betreuungsperson übergeben werden. - Der Veranstalter und die Betreuungspersonen entscheiden nicht eigenständig über Dosierungen oder medizinische Behandlungen, sondern orientieren sich an den schriftlichen Angaben der Erziehungsberechtigten und ärztlichen Anweisungen.
- In einem Notfall dürfen angemessene Erste-Hilfe-Maßnahmen veranlasst und Rettungsdienst, Arzt sowie Erziehungsberechtigte verständigt werden.
11. Erkrankung während des Camps
- Kinder mit akuten ansteckenden Erkrankungen, Fieber oder gesundheitlichen Beschwerden, die eine sichere Teilnahme verhindern, dürfen nicht am Camp teilnehmen.
- Treten während des Camps entsprechende Beschwerden auf, werden die Erziehungsberechtigten verständigt.
- Das Kind muss bei Bedarf zeitnah abgeholt werden, wenn eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleistet ist oder ärztliche Abklärung empfohlen wird.
12. Mitzubringende Ausrüstung
Empfohlene Ausrüstung:
- eigene Fußballschuhe
- wettergerechte Sportbekleidung
- ausreichend Wechselsachen
- Regenjacke
- Sonnencap oder Sonnenhut
- Sonnencreme
- Trinkflasche
- E-Card beziehungsweise Krankenversichertenkarte
- persönliche Medikamente, falls benötigt
Persönliche Gegenstände sollen nach Möglichkeit mit dem Namen des Kindes gekennzeichnet werden.
Es wird empfohlen, keine unnötigen Wertgegenstände (z. B. teure Uhren, größere Geldbeträge) mitzubringen.
13. Verpflegung
- Mittagessen, Snacks und Getränke sind grundsätzlich im Campbeitrag enthalten.
- Allergien und Unverträglichkeiten müssen bei der Anmeldung angegeben werden.
- Der Veranstalter bemüht sich um eine möglichst passende Verpflegung. Dennoch kann trotz sorgfältiger Organisation nicht in jedem Einzelfall eine spezielle Sonderernährung garantiert werden.
- In Fällen, in denen besondere Ernährungsbedürfnisse bestehen, wird vorab Kontakt mit den Eltern aufgenommen, um eine individuelle Lösung zu besprechen.
14. Verhalten
Von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird erwartet:
- ein respektvoller Umgang mit anderen Kindern und Betreuungspersonen,
- die Befolgung sicherheitsrelevanter Anweisungen,
- Rücksichtnahme auf andere Kinder,
- ein sorgfältiger Umgang mit Sportanlagen, Gebäuden und Ausrüstung,
- kein körperlich oder verbal verletzendes Verhalten.
Bei Problemen werden zunächst pädagogische und angemessene Maßnahmen ergriffen und die Eltern informiert.
Ein Ausschluss vom Camp kommt nur bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln oder bei Gefährdung anderer Personen als letztes Mittel in Betracht.
Die finanziellen Folgen eines berechtigten Ausschlusses (z. B. teilweise oder keine Rückerstattung) werden in den Stornobedingungen geregelt.
15. Wetter und Programmänderungen
- Das Camp findet grundsätzlich auch bei wechselhaftem Wetter statt.
- Trainingsinhalte, Pausen, Gruppen und Tagesablauf dürfen aus Sicherheits-, Wetter- oder Organisationsgründen angepasst werden.
- Bei Gewitter, Sturm, extremer Hitze oder anderen gefährlichen Bedingungen hat die Sicherheit der Kinder Vorrang. In solchen Fällen können Aktivitäten unterbrochen, verlegt oder durch alternative Programmpunkte ersetzt werden.
16. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann das Camp aus wichtigen Gründen absagen, insbesondere bei:
- behördlichen Vorgaben oder Verboten,
- Unbenutzbarkeit der Sportanlage,
- gefährlichen Wetterverhältnissen,
- außergewöhnlichen Sicherheitsrisiken,
- zu geringer Teilnehmerzahl, sofern eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt wurde,
- sonstigen Umständen, die eine sichere Durchführung unmöglich machen.
Die finanziellen Folgen einer Absage (z. B. Rückerstattung des Campbeitrags) werden in den gesonderten Stornobedingungen geregelt.
17. Haftung und Versicherung
Die gesetzliche Haftung des Veranstalters bleibt unberührt. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte werden gebeten, das Bestehen einer ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes zu prüfen.
18. Fotos und Videos
Die Teilnahme am Camp ist nicht von einer Foto- oder Videoeinwilligung abhängig. Eine Einwilligung zur Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen wird separat und freiwillig eingeholt. Ohne eine entsprechende Einwilligung werden keine gezielten Einzelaufnahmen des Kindes für Veröffentlichungs- oder Werbezwecke verwendet.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Zwingende Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der Erziehungsberechtigten werden durch diese Teilnahmebedingungen nicht eingeschränkt.
